Legalität
Unsere Betreuungskräfte verfügen über die Bescheinigung E 101 (A1), was bedeutet dass sie legal beschäftigt sind. Die Bescheinigung E 101 kommt im Sozialversicherungsrecht im Bereich der Europäischen Gemeinschaften (EG) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zum Tragen. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers / Selbständigen oder des Arbeitgebers durch die Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt und dem Antragsteller ausgehändigt. Mit der Bescheinigung E 101 wird erklärt, dass während der Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland weiterhin sein eigenes System der sozialen Sicherheit anwendbar bleibt und damit deutsches Sozialversicherungsrecht wegen des Grundsatzes der Vermeidung von Doppelversicherung ausgeschlossen ist.